ZSQR - Röntgen
Die Durchführung von Prüfungen und Beratungen zur Qualitätssicherung nach § 130 StrlSchV ist Hauptaufgabe der zahnärztlichen Stelle Röntgen. Die Gebührenerhebung richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (AVw-GebO) vom 1. September 1992 in der jeweils gültigen Fassung.
Aktuelles
DICOM-Format
--> Vorerst keine Pflicht mehr - Versand von Röntgenbildern im DICOM-Format (ZBB 2/2020)
Praxishinweise
Termine rund um den Betrieb von Röntgeneinrichtungen
Unterweisung helfender Personen
Anzeige- und Änderungsmeldungen beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen
Arbeitsanweisung Datenweitergabe digitaler Röntgenbilder als Ausdruck
Abgrenzungsvertrag zwischen mehreren Strahlenschutzverantwortlichen
Anfertigen von Konstanzprüfaufnahmen mit Fehlerquellen
Regelmäßige Prüfung der Monitore
Strahlenschutz in der Schwangerschaft
Nachweis der Kenntnisse im Strahlenschutz für Auszubildende
Basisinformationen
Durchführungsempfehlungen zur QS bei Röntgeneinrichtungen
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Arbeitsschutz
Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) von 2015
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)