Berichtsheft
Das Führen des Berichtsheftes ist in § 6 ZahnmedAusbV (Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten) geregelt.
Im Berichtsheft werden Ausbildungsmaßnahmen, vermittelte Kenntnisse und Fertigkeiten als Ausbildungsnachweis in knapper Form dokumentiert.
Informationen zum Berichtsheft
Das Berichtsheft dient folgenden Funktionen:
- dokumentarisch
- pädagogisch
- rechtlich § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG (Berufsbildungsgesetz) für die Zulassung zur Abschlussprüfung