Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP)
Zugangsvoraussetzungen, Kursbeschreibung
Besondere Rechtsvorschriften ZMP
Zugangsvoraussetzungen, Kursbeschreibung
Mit dem Abschluss als Zahnarzthelferin*, Zahnmedizinische Fachangestellte oder Stomatologische Schwester und einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit haben Sie die Möglichkeit, die Fortbildung zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP), die berufsbegleitend angeboten wird, zu absolvieren. Rechtliche Grundlage ist die entsprechende Fortbildungsordnung der LZÄK Brandenburg.
Von Ihnen werden folgende Zugangsvoraussetzungen gefordert:
- einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung als „Zahnmedizinische Fachangestellte“ oder „Zahnmedizinischer Fachangestellter“, „Zahnarzthelferin“ oder „Zahnarzthelfer“, „Stomatologische Schwester“ oder eines gleichwertigen Abschlusses und danach grundsätzlich eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit,
- der Teilnahme an der Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten, der zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein darf,
- der aktuellen Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung und
- einer mit Erfolg absolvierten Aufnahmeprüfung, soweit diese nach Ermessen der zuständigen Stelle ein obligatorisches Zulassungskriterium darstellt.
Die Ausbildung hat einen Umfang von mindestens 450 Stunden, ist praxisorientiert und gliedert sich in die Vermittlung theoretischer Inhalte und die Durchführung praktischer Übungen.
Fortbildungsort ist das Philipp-Pfaff-Institut, das gemeinsame Fortbildungsinstitut der ZÄK Berlin und der LZÄK Brandenburg.
Der praxisorientierte Kurs vermittelt Ihnen ein fundiertes Hintergrundwissen in allen für die Durchführung von Prophylaxemaßnahmen relevanten Bereichen und bietet überdies unter zahnärztlicher Aufsicht umfangreiche praktische Übungen am Phantom, gegenseitig und vor allem am Patienten.
Integrierte Seminare zur Kommunikation und Rhetorik vermitteln Kenntnisse über Gesprächsführung, Motivierungstechnik, Angstmanagement und anderes mehr.
Die Fähigkeit zur Ausübung und Organisation einer umfassenden Individualprophylaxe für alle Altersstufen inklusive der professionellen Zahnreinigung, der Fissurenversiegelung und der Füllungspolitur bildet das Kernziel dieser Fortbildung.
Mit diesem bundesweit anerkannten Abschluss können Sie in den im § 5 des Zahnheilkundegesetzes vorgegebenen Bereichen unter Aufsicht des Zahnarztes selbständig am Patienten tätig werden und den Zahnarzt entlasten, wobei er trotz Aufgabendelegierung weiterhin die Verantwortung trägt.
Kursdauer: sechs Monate (berufsbegleitend)
Die Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Lichtbild sowie Nachweise) senden Sie bitte an die:
Landeszahnärztekammer Brandenburg
Referat ZFA
Postfach 100722
03007 Cottbus.
Hinweis:
Diese Fortbildung ist über das Meister-Bafög förderungsfähig. Weitere Informationen erhalten Sie auf:
Übersicht über private Anbieter von Fortbildungsmöglichkeiten zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin
(bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise)