BRAND-AKTUELL 1/2021 online
Mögen Sie gern Rätseln? Dann haben wir etwas für Sie im aktuellen Rundschreiben BRAND-AKTUELL Nr. 1/2021. Unser bewährter (schreibender) Rechtsanwalt und Zahnarzt Dr. Wieland Schinnenburg - übrigens auch MdB - hat sich zum Jahreswechsel ein Urteil herausgepickt und es als Rätsel verpackt. Kommen Sie drauf, wie dann das Urteil gesprochen worden ist? Die Lösung gibt es ein paar Seiten weiter. Außerdem unter anderem im BRAND-AKTUELL: das aktuelle Telefon- und E-Mailverzeichnis der Kammer, Hinweis auf aktuelle Fortbildungskurse am Pfaff Berlin und innerhalb der dezentralen Fortbildung, Erinnerung an den Start für den nächsten Onlinekurs "Hygiene" für Quereinsteiger. ... mehr
Bitte mitmachen: Umfrage zum (abgeschlossenen) Studium der Zahnmedizin (2)
Die Landeszahnärztekammer Brandenburg führt eine Umfrage zum sogenannten Klebeeffekt der Studierenden am Studienort durch. Es wird vermutet, dass ein Großteil der Studierenden im jeweiligen Hochschulbundesland verbleibt. Diesen Sachverhalt möchten wir gerne einmal statistisch erfassen. Das Land Brandenburg selbst hat keine zahnmedizinische Fakultät und ist somit auf Studienrückkehrer angewiesen. Wir bitten um Ihre Mitarbeit ... mehr
KZVLB und LZÄKB: Keine Ungleichbehandlung von Ärzten und Zahnärzten in der Priorisierung
Für große Unruhe unter den brandenburgischen Zahnärzten hat Anfang der letzten Woche eine Meldung gesorgt, die besagte, alle ambulant tätigen Ärzte seien mit höchster Priorität zu impfen.
KZVLB und LZÄKB haben diese Mitteilung zum Anlass genommen, sich gemeinsam mit dem Thema zu beschäftigen. Die KZVLB hat sich dazu mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) in Verbindung gesetzt. Dort wurde uns mitgeteilt, dass Ärzte und Zahnärzte gleichermaßen grundsätzlich mit hoher Priorität geimpft und in der Regel in der zweithöchsten Stufe zugeordnet werden (siehe Verlautbarung STIKO). Laut Angabe des MSGIV sei mit dem Impfstart jedoch erst frühestens im März zu rechnen.
Anderslautende Information sind obsolet. Zudem wurde uns zugesichert, dass eine Ungleichbehandlung von Zahnärzten und ambulant tätigen Ärzten in Zukunft nicht mehr stattfinden wird.
Ungeachtet dessen ist für Schwerpunktpraxen oder Zentren zur zahnmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten sowie für Zahnärzte, die im Bereich der zahnärztlichen Versorgung von Patienten in Alten- und Pflegeeinrichtungen tätig sind, die Einstufung in die Prioritätengruppe eins vorgesehen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem --> gemeinsamen Positionspapier von KZBV, BZÄK und DGZMK.
Dr. Heike Lucht-Geuther beschäftigt sich mit dem Thema in einer Extraausgabe ihres monatlichen --> Podcasts.
Junge Zahnärzte - Spagat zwischen Praxis und Privat
Im Berufsleben wollen sowohl Zahnärztinnen als auch Zahnärzte ihre Kompetenzen möglichst gleichberechtigt einbringen. Darüber hinaus ist der Gedanke, neben der Praxisarbeit ausreichend Zeit für das Privatleben zu haben, wesentlicher Bestandteil in der Lebensplanung.
Eine Familie erfordert oftmals einen ebenso hohen Zeitaufwand wie das Management der eigenen Zahnarztpraxis. Die Organisation beginnt bei der Schwangerschaft und setzt sich fort bei der Erziehung eines Kindes. Der Lebens- und Praxisalltag verändert sich gravierend, so dass ein individuelles Lösungskonzept – auch für nicht kalkulierbare Zwischenfälle wie Pflege von Angehörigen – entwickelt werden muss.
In einer Einzelpraxis oder einer Praxisgemeinschaft ist eine Pause vom Berufsleben besonders gut zu durchdenken und zu planen. Mögliche Modelle für die zahnärztliche Berufsausübung sind unter anderem die Arbeit im Angestelltenverhältnis mit einer sozialen Rückendeckung oder Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) mit gegenseitiger Vertretung und geteilten Aufgaben.
Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
Entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit gehören Zahnärzte und deren Praxismitarbeiter mit hohem Expositionsrisiko (intensiver Patientenkontakt) zu der Personengruppe, die eine Schutzimpfung mit „hoher Priorität“ erhalten [§3 (5)].
Das Alter (vollendetes 80. Lebensjahr) ermöglicht eine höhere Priorisierung („höchste Priorität“, § 2).
Eine Erkrankung, bei der ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 -Erreger besteht, bedingt für den Zahnarzt oder die Mitarbeiter keine höhere Priorisierung („erhöhte Priorität“, § 4).
Gebührenrecht - Basisinformationen und Veröffentlichungen (Stand: 16. Dezember)
Hygienepauschale bis 31. März verlängert – Positionspapier der BZÄK - Berücksichtigung nach GOZ:
--> Corona-Hygienepauschale nun bis 31.03.2021 zum Einfachsatz der 3010a (6,19 €) berechenbar
--> COVID 19 und erhöhte Hygienekosten (Stand September 2020)
--> Häufig gestellte Fragen und Anworten zur Hygienepauschale
--> Tele-(zahn)medizinische Leistungen – Berechnungsempfehlung BZÄK
Interaktive Fortbildung im ZBB 6/2020
In dem aktuellen "Zahnärzteblatt Brandenburg" (ZBB) Ausgabe Dezember - 6/2020 haben wir für Sie unter anderem zwei Fachbeiträge als interaktive Fortbildung eingestellt. Zu den Themen "Sprachstörungen" bzw. zur "Kennzeichnung von Arzneimitteln- und Medizinprodukten" können Sie sich zunächst belesen und anschließend hier auf der Seite unter Fortbildung Lernerfolgskontrollen ausdrucken, ausfüllen und an die Kammer senden. Pro Beitrag erhalten Sie damit zwei Fortbildungspunkte. Themenschwerpunkt des ZBB ist die Behandlung von Senioren und Menschen mit Behinderung. Weiterhin erzählen wir unter anderem von einer geglückten Praxisübernahme oder von einem Zahnarzt, dessen Auszubildende durch den Kurs zum Ausbildungsbeauftragten bereits erste gute Noten in der Berufsschule sammeln konnte. ... mehr
Stellenangebote der LZÄKB
Die Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und vertritt die Interessen ihrer rund 2.850 Mitglieder. Damit ist sie Ansprechpartnerin für Zahnärzte, Praxismitarbeiter, Patienten und für die verschiedensten Kooperationspartner sowie Medienvertreter.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für unseren Verwaltungssitz in Cottbus einen:
Mitarbeiter, unterstützend im Bereich zahnärztliche Fort- und Weiterbildung
(m/w/d) in Teilzeit - Bewerbungsschluss 31. Januar 2021 ... zur Stellenausschreibung als PDF